Günstiger zur neuen Sprechanlage
KfW-Förderung für altersgerechten Umbau
17.03.2021
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst Investitionen für einen altersgerechten Umbau und mehr Wohnkomfort. Auch der Einbau moderner Gegensprechanlagen wird gefördert.
Die richtige Sprechanlage sorgt für mehr Barrierefreiheit und Komfort. Modelle von Siedle sind zum Beispiel mit Zustandsanzeige und Videokamera erhältlich. Die Zustandsanzeige gibt hörgeschädigten Personen am Eingang eine optische Rückmeldung; die Kamera ermöglicht den Bewohnern jederzeit einen diskreten Blick vor die Tür. Und mit einer digitalen Schnittstelle kann die Sprechanlage auch in das Smart Home eingebunden werden. So kommt der Türruf inklusive Live-Videobild auf das Smartphone.
Wer und wie wird gefördert?
Förderberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Der Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen beträgt bei Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro.
Die Mittel der KfW-Programme sind begrenzt, Förderungen werden in der Reihenfolge der Anträge bewilligt. Schnell sein zahlt sich also aus!
Weitere Informationen zum Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen stellt die KfW online zur Verfügung: www.kfw.de/455-b .