Normen
Die Zustandsanzeige erfüllt Handicap- und Gleichstellungsgesetze sowie Normen für „Barrierefreies Bauen“ in Bezug auf die visuelle Signalisierung an der Tür.
Die Normen definieren, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit bauliche Anlagen als barrierefrei gelten. Sie verlangen, dass Türöffner- und Gegensprechanlagen in die barrierefreie Gestaltung einbezogen werden.

Die Zustandsanzeige erfüllt aktuell folgende Normen:
- DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ (DE)
- ÖNORM B 1600:2012 „Barrierefreies Bauen“ (AT)
- SIA-Norm 500 „Hindernisfreie Bauten“ (CH)
- Handicap-Gesetze in Frankreich

Die individuelle Platzierungsmöglichkeit der Funktionsmodule erfüllt außerdem die unterschiedlichen Anforderungen an die Einbauhöhe.

Land DE AT CH FR
Normen DIN 18040 ÖNORM B 1600 SIA 500 Handicap-Gesetze
Einbauhöhe Zustandsanzeige in cm - 85-100 max. 160 90-130
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